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Einladung zur Mitgliederversammlung 2023

Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung des SV Blau-Gelb Stolpen e.V. am Freitag, 31. März 2023 um 19.00 Uhr im Clubraum am Burgstadion, Pirnaer Landstraße 3, 01833 Stolpen.

Für die Mitgliederversammlung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung durch den Vereinsvorsitz
2. Wahl des Versammlungsleiters
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Jahresbericht des Vorstandes für das abgeschlossenes Jahr
5. Bericht durch die Abteilungsleiter
6. Kassenbericht des Kassenwartes
7. Bericht des Kassenprüfers
8. Aussprache zu den Berichten
9. Entlastung des Vorstandes und des Kassenprüfers
10. Neuwahl des Kassenprüfers
11. Anfragen und Anträge
-Antrag Vorstand Satzungsänderung
§8 Mitgliedschaft
alt
§ 8.6. Sofern ein passives Mitglied des Vereins in einem Turn- und Sportverein eine
Sportart ausüben will oder bereits ausübt, die im Sportverein Blau-Gelb Stolpen e.V.
gepflegt wird bedarf es der Zustimmung des Vorstandes.
neu
§ 8.6. Sofern ein aktives Mitglied oder ein Förderer des Vereins in einem Turn- und
Sportverein eine Sportart ausüben will oder bereits ausübt, die im Sportverein Blau-
Gelb Stolpen e.V. gepflegt wird bedarf es der Zustimmung des Vorstandes.
alt
§ 8.8. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden
-wegen erheblichen Verletzungen satzungsgemäßer Verpflichtungen
-wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder
-wegen groben unsportlichen Verhaltens.
Der Vorstand kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, wenn diese trotz
Mahnungen mit der Zahlung der Beiträge von mindestens 6 Monaten in Rückstand
gekommen ist.
neu
§ 8.8. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden
-wegen erheblichen Verletzungen satzungsgemäßer Verpflichtungen
-wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder
-wegen groben unsportlichen Verhaltens.
Der Vorstand kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, wenn dieses mit der
Zahlung der Beiträge mindestens 6 Monaten in Verzug ist.
§9 Die Rechte und Pflichten
alt
§ 9.3. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet.
neu
§ 9.3. Die Mitglieder sind zu Entrichtung von Beiträgen per SEPA-Lastschrift
verpflichtet.
Neuaufnahme des § 9.5.
§ 9.5. „Mitglieder sind zur unverzüglichen Meldung bei Änderungen zur Person im
Zusammenhang mit den Vereinsdaten (wie z.B. Name/Anschrift/Bankverbindung)
verpflichtet.
§12 Mitgliederversammlungen
alt
§ 12.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll jeweils im 1. Quartal eines
Geschäftsjahres stattfinden. Sie ist vom Vorstand mindestens 2 Wochen vorher in
geeigneter Weise schriftlich unter Angaben der Tagesordnung einzuberufen. Die Frist
beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das
Einladungsschreiben gilt dem Mitgliedern als zugegangen, wenn es an die letzte vom
Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist.
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Die Einberufung der
Mitgliederversammlung kann auch durch Veröffentlichung in der Lokalzeitung oder
dem Amtsblatt der Stadt Stolpen erfolgen. Hierbei ist ebenfalls eine Frist von 2
Wochen, beginnend mit dem Tag der Veröffentlichung, einzuhalten.
neu
§ 12.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll jeweils im 1. Quartal eines
Geschäftsjahres stattfinden. Sie ist vom Vorstand mindestens 3 Wochen vorher in
geeigneter Weise unter Angaben der Tagesordnung einzuberufen. Die Frist beginnt
mit dem auf der Bekanntgabe folgenden Tag.
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Die Einberufung der
Mitgliederversammlung kann auch durch Veröffentlichung in der Lokalzeitung oder
dem Amtsblatt der Stadt Stolpen erfolgen. Hierbei ist ebenfalls eine Frist von 3
Wochen, beginnend mit dem Tag der Veröffentlichung, einzuhalten.
alt
§ 12.3. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der
Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand eingegangen sein; verspätet
eingegangene Anträge werden nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Ausgenommen
hiervon sind Dringlichkeitsanträge, die mit dem Eintritt von Ereignissen begründet
werden können, welche nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind.
neu
§ 12.3. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand eingegangen sein; verspätet
eingegangene Anträge werden nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Ausgenommen
hiervon sind Dringlichkeitsanträge, die mit dem Eintritt von Ereignissen begründet
werden können, welche nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind.
-Antrag Vorstand Änderung Beitragsordnung
-sonstige Anfragen
12. Schlusswort des Vorsitzenden
Mit freundlichen Grüßen
der Vorstand

Jonathan Adler:
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