• SV Blau-Gelb Stolpen

    Einladung zur Mitgliederversammlung 2023

    Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung des SV Blau-Gelb Stolpen e.V. am Freitag, 31. März 2023 um 19.00 Uhr im Clubraum am Burgstadion, Pirnaer Landstraße 3, 01833 Stolpen.

    Für die Mitgliederversammlung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
    1. Begrüßung durch den Vereinsvorsitz
    2. Wahl des Versammlungsleiters
    3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
    4. Jahresbericht des Vorstandes für das abgeschlossenes Jahr
    5. Bericht durch die Abteilungsleiter
    6. Kassenbericht des Kassenwartes
    7. Bericht des Kassenprüfers
    8. Aussprache zu den Berichten
    9. Entlastung des Vorstandes und des Kassenprüfers
    10. Neuwahl des Kassenprüfers
    11. Anfragen und Anträge
    -Antrag Vorstand Satzungsänderung
    §8 Mitgliedschaft
    alt
    § 8.6. Sofern ein passives Mitglied des Vereins in einem Turn- und Sportverein eine
    Sportart ausüben will oder bereits ausübt, die im Sportverein Blau-Gelb Stolpen e.V.
    gepflegt wird bedarf es der Zustimmung des Vorstandes.
    neu
    § 8.6. Sofern ein aktives Mitglied oder ein Förderer des Vereins in einem Turn- und
    Sportverein eine Sportart ausüben will oder bereits ausübt, die im Sportverein Blau-
    Gelb Stolpen e.V. gepflegt wird bedarf es der Zustimmung des Vorstandes.
    alt
    § 8.8. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden
    -wegen erheblichen Verletzungen satzungsgemäßer Verpflichtungen
    -wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder
    -wegen groben unsportlichen Verhaltens.
    Der Vorstand kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, wenn diese trotz
    Mahnungen mit der Zahlung der Beiträge von mindestens 6 Monaten in Rückstand
    gekommen ist.
    neu
    § 8.8. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden
    -wegen erheblichen Verletzungen satzungsgemäßer Verpflichtungen
    -wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder
    -wegen groben unsportlichen Verhaltens.
    Der Vorstand kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, wenn dieses mit der
    Zahlung der Beiträge mindestens 6 Monaten in Verzug ist.
    §9 Die Rechte und Pflichten
    alt
    § 9.3. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet.
    neu
    § 9.3. Die Mitglieder sind zu Entrichtung von Beiträgen per SEPA-Lastschrift
    verpflichtet.
    Neuaufnahme des § 9.5.
    § 9.5. „Mitglieder sind zur unverzüglichen Meldung bei Änderungen zur Person im
    Zusammenhang mit den Vereinsdaten (wie z.B. Name/Anschrift/Bankverbindung)
    verpflichtet.
    §12 Mitgliederversammlungen
    alt
    § 12.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll jeweils im 1. Quartal eines
    Geschäftsjahres stattfinden. Sie ist vom Vorstand mindestens 2 Wochen vorher in
    geeigneter Weise schriftlich unter Angaben der Tagesordnung einzuberufen. Die Frist
    beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das
    Einladungsschreiben gilt dem Mitgliedern als zugegangen, wenn es an die letzte vom
    Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist.
    Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Die Einberufung der
    Mitgliederversammlung kann auch durch Veröffentlichung in der Lokalzeitung oder
    dem Amtsblatt der Stadt Stolpen erfolgen. Hierbei ist ebenfalls eine Frist von 2
    Wochen, beginnend mit dem Tag der Veröffentlichung, einzuhalten.
    neu
    § 12.1. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll jeweils im 1. Quartal eines
    Geschäftsjahres stattfinden. Sie ist vom Vorstand mindestens 3 Wochen vorher in
    geeigneter Weise unter Angaben der Tagesordnung einzuberufen. Die Frist beginnt
    mit dem auf der Bekanntgabe folgenden Tag.
    Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Die Einberufung der
    Mitgliederversammlung kann auch durch Veröffentlichung in der Lokalzeitung oder
    dem Amtsblatt der Stadt Stolpen erfolgen. Hierbei ist ebenfalls eine Frist von 3
    Wochen, beginnend mit dem Tag der Veröffentlichung, einzuhalten.
    alt
    § 12.3. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der
    Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand eingegangen sein; verspätet
    eingegangene Anträge werden nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Ausgenommen
    hiervon sind Dringlichkeitsanträge, die mit dem Eintritt von Ereignissen begründet
    werden können, welche nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind.
    neu
    § 12.3. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens zwei Wochen vor der
    Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand eingegangen sein; verspätet
    eingegangene Anträge werden nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Ausgenommen
    hiervon sind Dringlichkeitsanträge, die mit dem Eintritt von Ereignissen begründet
    werden können, welche nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind.
    -Antrag Vorstand Änderung Beitragsordnung
    -sonstige Anfragen
    12. Schlusswort des Vorsitzenden
    Mit freundlichen Grüßen
    der Vorstand

  • Einladung Mitgliederversammlung

    ! ACHTUNG !

    Aufgrund der aktuellen Situation abgesagt!
    Weitere Informationen bzgl. eines Nachholtermins folgen.

    Einladung
    zur jährlichen Mitgliederversammlung
    des SV Blau-Gelb Stolpen e.V.

    am      Freitag, den 13.03.2020
    um      20.00 Uhr
    im       Clubraum im Vereinsheim am Burgstadion

    Für die Mitgliederversammlung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

    1. Begrüßung
    2. Wahl des Versammlungsleiters
    3. a) Bericht der Abteilungsleiter
      b) Bericht des Kassenwartes und des Kassenprüfers
    4. Anträge
    5. Entlastung des Vorstandes und des Kassenprüfers
    6. Wahl des Kassenprüfers
    7. Anfragen
    8. Schlusswort des Vorsitzenden

    Der Vorstand

  • Feierliche Halleneröffnung am 9. April

    Unsere neue Halle ist da – eine rundum gelungene Veranstaltung!

    Eleganz. Kraft. Eloquenz. Bei unserer feierlichen Halleneröffnung war für jeden etwas dabei.

    Der 9. April 2016 war einer dieser Tage, die in Stolpen niemand vergessen wird – schon gar nicht unsere Sportler! Nach nunmehr 26 Jahren bekommen Turner und Volleyballer unseres Vereins eine neue Heimspiel- und Trainingsstätte.

    Das Showprogramm war für 10-12 Uhr angesetzt. Mit einer Mischung aus jungen und erfahrenen Turnerinnen sowie einer Variation von Einzelübungen und Paarturnen, wussten alle Akteure das Stolpener Publikum zu überzeugen. Geturnt wurde am Balken, dem Stufenbarren, Trampolin und Boden. Margit Saupe führte gewöhnt souverän durch das Programm.
    Zur Eröffnung sprach Bürgermeister Uwe Steglich und erläuterte den langen und nicht immer einfachen Weg, hin zur neuen Halle. Zu Gast waren auch CDU-Landtagsabgeordneter Jens Michel, der Direktor der Sächsischen Bildungsagentur Bela Belafi sowie Bauamtsleiter Jörg Rutscher.

    Abteilungsleiter Uwe-Jens Neubert
    Uwe-Jens Neubert, Schuldirektor und Leiter der Abteilung Volleyball, bei der feierlichen Schlüsselübergabe.

    Nach der Schlüsselübergabe an den Schulleiter (und Leiter der Abteilung Volleyball) Uwe-Jens Neubert, zeigten die Stolpener Tänzerinnen ihre einstudierten Choreographien.

    Für den Schluss der Veranstaltung konnten die „Fliegenden Sachsen“ gewonnen werden. Die Akrobatikgruppe aus Zwickau überzeugte mit einer beeindruckenden Vorstellung und sprühte trotz der langen Anreise voller Lust und Energie.

    Ab 14 Uhr betraten dann unsere Volleyball-Damen zum ersten Mal den neuen Hallenboden. Die letzten beiden Punktspiele in dieser Bezirksliga-Saison gegen Post Dresden und Großröhrsdorf waren ein perfekter Abschluss des Tages. Gegen die Mannschaft aus Dresden konnte ein Punkt geholt werden, das Team aus dem Rödertal wurde klar mit 3:0 geschlagen!

    Wir möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bei den Turnerinnen bedanken, die den Großteil des Programms gestemmt haben. Ihr habt den Tag zu etwas ganz Besonderem gemacht!

  • Feierliche Halleneröffnung in Stolpen am 9. April

    Feierliche Halleneröffnung am 9. April + Heimspiel unserer Damen

    Was lange ein Traum war, ist nun Wirklichkeit – unsere neue Halle ist fertig. Und das wollen wir mit euch feiern!

    Am 9. April ist es soweit. Ab 10 Uhr werden wir die neue Halle mit einer großen Eröffnungsfeier einweihen! Neben den Reden von Bürgermeister Uwe Steglich und Uwe-Jens Neubert haben unsere Turnerinnen für euch ein Programm einstudiert. Außerdem wird die Tanzgruppe des Vereins auftreten. Wir wollen jedoch nicht alles verraten. Zwei weitere Darbietungen werden an dem Tag zu sehen sehen – erstmals wird auch eine Liveübertragung auf unserer Facebook Seite (SV Blau-Gelb Stolpen Volleyball) stattfinden.
    Ab 14 Uhr folgt dann ein weiteres Highlight: Der Saisonabschluss für unsere 1. Damenmannschaft steht auf dem Programm. Die letzten beiden Spiele der Bezirksliga 2015/16 gegen Post Dresden und Großröhrsdorf finden gleich im Anschluss an die Veranstaltung statt – da bleiben lohnt sich!